Förderung für erneuerbare Energie für Private
10.04.2017
Holzheizungen
Gefördert werden Pellet- und Hackgutzentralheizungen sowie Pelletkaminöfen bis zu einer Nennleistung von max. 50 kW. Voraussetzung dafür ist der Ersatz eines fossilen Kessels oder elektrischen Speicherofens. Förderhöhe kann bis zu € 2.000,- betragen.
Detailliertere Infos erhalten Sie unter: https://www.umweltfoerderung.at/index.php?id=462
Solaranlagen
Gefördert werden neu errichtete Solaranlagen mit einer Bruttokollektorfläche von mindestens 4 m², die zur Warmwasserbereitung in Gebäuden und/oder zur Beheizung von Gebäuden eingesetzt werden. Förderhöhe kann bis zu € 700,- betragen.
Detailliertere Infos erhalten Sie unter: https://www.umweltfoerderung.at/index.php?id=463
Photovoltaikanlagen
Gefördert werden ausschließlich neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte PV-Anlagen. Maximal werden 5 KWpeak gefördert. Je nach Anlagentyp (freistehende Anlage/Aufdachanlage bzw. gebäudeintegrierte Anlage) beträgt die Förderungspauschale 275 Euro/kWp bzw. 375 Euro/kWp.
Detailliertere Infos erhalten Sie unter: https://www.umweltfoerderung.at/index.php?id=464